Corona-Testnachweis. Information des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom Mai Der Einsatz von Tests sowie. 1 Diese Testpflicht entfällt seit dem für Heilmittelpraxen. Bei der aktuellen Anpassungen und Änderungen des Infektionsschutzgesetztes wurden alle. 2 Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat für Ärztinnen und Ärzte im Freistaat Hinweise bezüglich Angaben zum Impfstatus bei der Meldung von . 3 KVB-Vorstand: Corona-Impfung bleibt in Bayern Kassenleistung Testpflicht/-möglichkeiten für Praxispersonal. Die Pflicht zur Testung von. 4 Kalendermonats abgerechnet sein. CSV-Dateien für PCR-Testungen können bis spätestens eingereicht werden. Aufbewahrungsfristen: Arztpraxen und andere Teststellen sind verpflichtet, die dokumentierten Daten zu Testungen nach Testverordnung grundsätzlich bis zum Dezember aufzubewahren. 5 Neues Infektionsschutzgesetz schreibt tagesaktuellen Testnachweis für Praxispersonal vor - In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen . 6 Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat für Ärztinnen und Ärzte im Freistaat Hinweise bezüglich Angaben zum Impfstatus bei der Meldung von COVIDFällen erstellt. 7 Gesundheitsminister fordern Bund auf, tägliche Testpflichten für immunisierte Beschäftigte vor allem in Arztpraxen und Krankenhäusern zu reduzieren – GMK-Vorsitzender Holetschek: Zudem Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten – Zwei Mal wöchentliche Selbsttests für Immunisierte reichen völlig aus. Die. 8 Einen Tag zuvor liefen in Bayern die letzten landesrechtlichen Schutzmaßnahmen aus: die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und für Beschäftigte in Arztpraxen. 9 Seit Samstag, dem 8. April, gibt es keine bundesrechtlichen Corona-Pflichten mehr. Damit entfallen nun auch die Maskenpflichten in für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen. 10